Pure Yachting de Marina Balear S.L.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEIN 

Alle Yachten, die auf der Website von Pure Yachting (als Marke der Marina Balear Yates S.L.) angezeigt werden, haben rein informativen Charakter. Ein Angebot unterliegt der Überprüfung der Verfügbarkeit und des Preises.   

Alle Inhalte und Daten/Preise, die auf unserer Website (www.pure-yachting.com, pure-yachting.de, www.marina-balear.com, und verlinkten Seiten) angezeigt werden, sind ohne ausdrückliche Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.  

Pure Yachting (als Marke der Marina Balear Yates S.L.) übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die einem Nutzer im Zusammenhang mit unserer Website oder im Zusammenhang mit der Nutzung, der Unmöglichkeit der Nutzung oder den Ergebnissen der Nutzung unserer Website, der mit ihr verlinkten Websites und der auf ihr veröffentlichten Materialien entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Haftung für: Verlust von Einkommen oder Einkünften; Geschäftsverlust; Verlust von Gewinnen oder Verträgen; Verlust erwarteter Einsparungen; Datenverlust; Verlust von Goodwill; verschwendete Management- oder Bürozeit; und für jeden anderen Verlust oder Schaden jeglicher Art, wie auch immer entstanden und ob durch unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsbruch oder anderweitig verursacht, auch wenn vorhersehbar.

BOOT-CHARTER

Der Chartervertrag wird spezifische AGBs enthalten, die für die Buchung der Charteryacht gelten – wie u.a. die Haftungen und Pflichten der Vertragspartner. In der Regel wird der Chartervertrag auf den Standardbedingungen der MYBA (The Worldwide Yachting Association) basieren.

Vertragspartner: Der Chartervertrag wird zwischen dem Vercharterer (Eigner und/oder Chartergesellschaft) und dem Charterer/Mieter abgeschlossen. Pure Yachting (als Marke der Marina Balear Yates S.L.) fungiert ausschließlich als Vermittler zwischen dem Eigentümer und dem Mieter und kann nicht für einen Ausfall oder eine Verletzung dieses Vertrags oder eines Teils davon haftbar gemacht werden.

Im Falle von offensichtlichen Fehlern bei der Berechnung der vertraglich vereinbarten Chartergebühr und der Extras haben der Eigner/Charterfirma und die Agentur das Recht und die Pflicht, die Gebühr gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne die Rechtsgültigkeit dieses Vertrages zu beeinträchtigen.

Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Eigner/Charterfirma wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.

Sollte die vertraglich vereinbarte Leistung aufgrund eines Reiseverbotes zwischen dem Heimatland des Kunden und dem Erbringungsland zum Zeitpunkt der Buchung nicht möglich sein, wird eine Verschiebung der Charterbuchung innerhalb von 12 Monaten angestrebt, dies ist jedoch vom Eigner im Einzelfall zu bestätigen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verschiebung. Ggf. müssen hierbei Mehrkosten aufgrund von saisonbedingten Preisanpassungen berücksichtigt werden. Eine Verschiebung entbindet nicht von den vertraglich vereinbarten Zahlungsterminen. Diese Vereinbarung schließt Covid 19 -bedingte Reiseverbote ein.

Bei einer Reisewarnung oder Reisebeschränkung zwischen dem Heimatland des Kunden und dem Erbringungsland, gelten (sofern nicht schriftlich anders vereinbart) die allgemein gültigen Stornobedingungen. Diese Vereinbarung schließt Covid 19-bedingte Reisewarnungen und Beschränkungen ein.

NUTZUNG DER WEBSEITE

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Haftungsausschluss: Darüber hinausgehende Ansprüche gleich welcher Art gegen die Charterfirma, den Eigentümer und den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden. Körperschäden sind vom Haftungsausschluss ausgenommen. Im Falle einer anderslautenden geltenden gesetzlichen Regelung ist der Anspruch gegenüber dem Eigentümer auf die Höhe der Chartergebühr beschränkt. Ansprüche des MIETERS gegenüber dem Versicherungsschutz sind davon unberührt und bleiben bestehen. 

Gerichtstand: Die Vertragspartner vereinbaren, dass dieser Vertrag den Gesetzen in Spanien und der Zuständigkeit der spanischen Gerichte unterliegt

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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